Verkauf von Lachgas ab sofort stark eingeschränkt
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Lachgas darf ab sofort nur noch eingeschränkt verkauft werden. Minderjährige sind ganz vom Erwerb ausgeschlossen. Was die neue Regelung für Verbraucher und Handel bedeutet."/> Der Verkauf von Lachgas in Kartuschen ist seit Sonntag weitgehend eingeschränkt. Die neue Regelung soll vor allem dem Gesundheitsschutz dienen: Weil das Gas als Partydroge genutzt wird, dürfen Minderjährige nun bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Verboten werden auch der Online-Handel und der Verkauf an
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