BGH: Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks

Cristiana Gigina

E-Zigaretten kommen vor allem bei jungen Leuten gut an. Aber fallen auch leere Ersatztanks unter das Verkaufsverbot an Jugendliche? Der Bundesgerichtshof sagt: Ja."/> Mit bunten Designs und Geschmacksrichtungen wie Minze, Melone oder Omas Apfelkuchen sprechen E-Zigaretten oft vor allem junge Menschen an. Das Jugendschutzgesetz verbietet dabei ausdrücklich den Verkauf an Kinder und Jugendliche. Das gilt auch für leere Ersatztanks, die erst noch mit Flüssigkeit gefüllt werden müssen, entschied

BGH: Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks https://www.welt.de - 11.03.2026 09:20

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