Juristen sehen keine Verfassungsprobleme bei Reform der Volksentscheide

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SPD, Grüne und CDU wollen das Volksabstimmungsgesetz in Hamburg ändern – rechtlich spricht wenig dagegen, wie jetzt eine Expertenanhörung ergab. Es geht aber auch um politische Abwägungen: mehr Transparenz, neues Spendenrecht und die Rolle des Senats."/> Rechtsexperten haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die von SPD, Grünen und CDU geplante Änderung des Volksabstimmungsgesetzes in Hamburg. Die Frage sei vielmehr, ob die Änderungen politisch opportun seien, sagte der Professor für

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