Google darf Chrome behalten, muss aber Search-Daten mit Konkurrenten teilen
Cristiana Gigina
Ein US-Bundesrichter hat in einem wegweisenden Kartellrechtsverfahren entschieden, dass Google seinen Chrome-Browser nicht abstoßen muss. Richter Amit Mehta untersagt dem Technologiekonzern jedoch exklusive Verträge und verpflichtet ihn zur Weitergabe bestimmter Daten an Wettbewerber. Die Entscheidung folgt auf das Urteil vom vergangenen Jahr, in dem Google des Verstoßes gegen Kartellrecht zur Erlangung eines Monopols im Online-Suchmarkt für schuldig befunden wurde. Google darf weiterhin
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