NRW-Sondervermögen für Ukraine-Kriegsfolgen verfassungsgemäß

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In den Monaten nach Russlands Angriff auf die Ukraine beschließt NRW die Aufnahme von Milliardenkrediten, um Krisenfolgen abzufedern. Das war verfassungskonform, urteilte nun NRWs höchstes Gericht."/> Ein vom Land beschlossener Milliardenkredit in Form eines Sondervermögens für Folgen der Ukraine-Krise ist verfassungsgemäß. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil im Streit um das sogenannte NRW-Krisenbewältigungsgesetz entschieden, mit dem Landesregierung und Landtag Ende 2022

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