Auswärtiges Amt muss SMS von Annalena Baerbock herausgeben

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt zur Herausgabe von vier SMS von Ex-Außenministerin Baerbock verurteilt. Es geht um Nachrichten vor einer UN-Abstimmung."/> Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Auswärtige Amt zur Herausgabe von vier SMS von Annalena Baerbock verurteilt. Es geht um Textnachrichten, mit denen die damalige Außenministerin vor der Verabschiedung einer Friedensresolution der UN-Generalversammlung zur Ukraine im Februar 2023 um Unterstützung bei Amtskollegen

Auswärtiges Amt muss SMS von Annalena Baerbock herausgeben https://www.welt.de - 21.05.2026 09:45

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