Gericht weist Klage wegen mangelnder Ausgewogenheit zurück – Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig
Lucian Nemoiu
Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Vorwürfe einer einseitigen Berichterstattung und mangelnder Ausgewogenheit wiesen die Richter zurück."/> Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Dienstag in Mannheim entschieden. Die Kläger waren der Meinung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk berichte einseitig zugunsten linker Parteien und
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