Irreführende Joghurt-Werbung - Lidl verliert vor Gericht
Lidl
Fetter Rabatt auf einen Sahnejoghurt: Damit warb Lidl in einem Prospekt. Doch das Landgericht Heilbronn sieht darin eine Täuschung. Um welchen Kniff ging es?"/> Der Discounter Lidl hat im Streit um Preisangaben in seiner Werbung eine Niederlage vor Gericht erlitten. Auslöser war ein Prospekt, in dem Lidl einen Joghurt mit dem Wort «Aktion», einem Minus von 56 Prozent und einer durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) von 89 Cent bewarb. Die Werbung sei wegen Irreführung
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