Google darf Chrome behalten, muss aber Search-Daten mit Konkurrenten teilen

Ana Maria Rus

Ein US-Bundesrichter hat in einem wegweisenden Kartellrechtsverfahren entschieden, dass Google seinen Chrome-Browser nicht abstoßen muss. Richter Amit Mehta untersagt dem Technologiekonzern jedoch exklusive Verträge und verpflichtet ihn zur Weitergabe bestimmter Daten an Wettbewerber. Die Entscheidung folgt auf das Urteil vom vergangenen Jahr, in dem Google des Verstoßes gegen Kartellrecht zur Erlangung eines Monopols im Online-Suchmarkt für schuldig befunden wurde. Google darf weiterhin

US judge orders Google to share search data with competitors https://www.channelnewsasia.com/ - 02.09.2025 23:31

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