„Correctiv“ legt Berufung im Streit um „Potsdamer Treffen“ ein
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Das Portal „Correctiv“ wehrt sich dagegen, zwei Aussagen aus der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ nicht mehr veröffentlichen zu dürfen. Die Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin enthalte eine „verharmlosende und somit problematische Einordnung“."/> Der Streit über die Berichterstattung des Portals „Correctiv“ zum sogenannten Potsdamer Treffen geht weiter. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines Urteils des Landgerichts Berlin, vor dem die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy
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